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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Veranstalter des Gründungslabors ist die Gesellschaft zur Förderung des Gastgewerbes

in Baden-Württemberg mbH (künftig: DEHOGA Baden-Württemberg Servicegesellschaft mbH), Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart.

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bewerbung und Teilnahme für das Beratungsangebot des Gastrolabors, das vom 5.-9. Februar 2022 im Rahmen der INTERGASTRA vom Veranstalter angeboten wird.

Sie dürfen sich für eine Teilnahme bewerben, wenn...

  • alle Team-Mitglieder Ihres Gründungsteams zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als 18 Jahre alt sind.

  • Sie sich aktuell in der Vorgründungsphase befinden und an einem konkreten gastronomischen Gründungsvorhaben arbeiten, das im Nachgang zur INTERGASTRA 2022 realisiert werden soll.

  • Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

  • Sie eine Realisierung Ihres Gründungsvorhabens innerhalb Deutschlands planen.

Sie dürfen am Beratungsangebot des Gastrolabors teilnehmen, wenn...

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

Ablauf:

  • Der Veranstalter sammelt die eingehenden Bewerbungen bis zum 19. Dezember und legt diese nach dem Ende der Einreichungsfrist der Vorjury zur Auswahl der teilnehmenden Teams vor.

  • Die Vorjury wählt drei Teams aus dem Pool der eingereichten Bewerbungen aus.

  • Darüber hinaus werden drei Nachrücker-Teams bestimmt, die im Falle eines Ausfalls der ausgewählten Teams den Platz des ausgefallenen Teams einnehmen.

  • Im Laufe des Januars 2022 findet ein Kennenlernen der ausgewählten Teams mit ihren Coaches und dem Organisations-Team des Gastrolabors statt.

  • Die Teams arbeiten im Zeitraum 5.-9. Februar auf dem Messestand des DEHOGA Baden-Württemberg in Halle 7 auf der Messe Stuttgart, vor Ort, gemeinsam mit ihren Coaches und Spezialist:innen und unterstützt durch Mentor:innen an der Ausarbeitung ihrer Konzepte.

  • Darüber hinaus berichten die Teams täglich auf der Bühne des Gastrolabors, öffentlich und vor Publikum,  über den Fortschritt ihrer Projekte.

Die Bewerberinnen und Bewerber erklären mit der Bewerbung, ...

  • dass sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung (5.-9. Februar 2022) mit ihrem gesamten Gründungsteam vor Ort sein und auf dem Messestand des DEHOGA Baden-Württemberg an ihren Gründungsvorhaben arbeiten werden.

  • dass ihr Gründungsteam aus mindestens zwei und maximal vier Personen besteht.

  • dass sie über den gesamten Zeitraum mit einem Coach zusammenarbeiten werden und zusätzlich durch Mentor:innen unterstützt werden.

  • dass alle Teammitglieder die notwendigen Zugangsnachweise vorweisen können.

  • dass alle Teammitglieder die zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Rahmenbedingungen zum Infektionsschutz auf der Messe Stuttgart einhalten werden – Bedingungen Stand 09.11.2021:

Die momentan gültige baden-württembergische CoronaVO gestattet die Durchführung der Messe, sieht jedoch unterschiedliche Zugangsbeschränkungen vor. Geimpfte und Genesene können in allen Stufen unter Vorlage Ihres Impf- oder Genesenennachweises die Messe betreten, für Ungeimpfte gelten unterschiedliche Regelungen. In der Basisstufe müssen Ungeimpfte im Innenbereich einen negativen Antigen- (max. 24 h alt) oder PCR- (max. 48 h alt) Testnachweis vorzeigen. In der Warnstufe müssen Ungeimpfte einen negativen PCR-Testnachweis vorzeigen. Ist die Alarmstufe bekannt gegeben worden, ist Ungeimpften der Zutritt im Innenbereich generell untersagt.

Der Veranstalter ist verpflichtet, entsprechende Zugangskontrollen durchführen, die Teilnehmenden des Gastrolabors haben sicher zu stellen, dass der notwendige Zugangsnachweis von ihnen vorgelegt werden kann.

 

Änderungen durch gesetzliche Anpassungen der CoronaVO oder weitere Zugangsbeschränkungen durch die Messe, an die der Veranstalter gebunden ist und die er nicht beeinflussen kann, bleiben vorbehalten. Sollten weitere Zugangsbeschränkungen eingeführt werden (z.B. nach dem 2G-Modell) und können einzelne Teammitglieder oder das gesamte Team die notwendigen Zugangsnachweise nicht vorlegen und dadurch ein Zugang nicht gestattet sein, so kann der Veranstalter diese Teammitglieder oder wenn die Mindestgröße des Teams nicht erreicht wird, das gesamte Team ausschließen, ohne dass das Team hieraus Ansprüche geltend machen kann. Die Teilnehmenden werden dann von ihrer Anwesenheitspflicht befreit. Übernommene Kosten für die Anreise und Unterkunft können nicht vom Veranstalter zurückgefordert werden.

  • dass sie täglich auf der Bühne des Gastrolabors, öffentlich und vor Publikum, über den Projektfortschritt berichten werden.

  • dass sie damit einverstanden sind, dass ihre Präsentationen und ihre Teilnahme an der Veranstaltung aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen (Bild, Bewegtbild, Ton) vom Veranstalter, den Veranstaltungspartnern (wie z.B. die DEHOGA Beratung GmbH und DEHOGA Akademie) und dem Betreiber von www.gruendungswettbewerb.de (FSBV GmbH) bearbeitet, verwertet und veröffentlicht werden dürfen. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

  • dass die in der Bewerbung übermittelten Informationen richtig und vollständig sind.

  • dass sie für die Inhalte ihrer Bewerbung verantwortlich sind und die vollständige Haftung bei Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen übernehmen.

  • dass sie den Veranstalter und Betreiber von www.gruendungswettbewerb.de von Ansprüchen Dritter freistellen, sollten diese Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, und darüber hinaus für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung haften.

  • dass sie mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Dritte einverstanden sind, die in die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung eingebunden sind (insbesondere Veranstalter, Anbieter von Event-Dienstleistungen (z.B. Projektmanagement, Technik-Betreuung) und Anbieter von (Video-)Conferencing-Lösungen).

Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb:

  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Bewerbungen und Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.

  • Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Manipulationsversuche zur Beeinflussung von Jury-Mitgliedern und/oder des Wettbewerbs in jeglicher Art führen zum Ausschluss.

  • Unwahre Angaben können ebenfalls zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich mögliche Gewinne und/oder Beratungs- sowie Zusatzleistungen aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

Datenschutzhinweise zu Foto- und/oder Filmaufnahmen:

 

Anlässlich der Reihe Gastrolabor auf der INTERGASTRA vom 5. bis 9. Februar 2022 werden Foto- und/oder Filmaufnahmen von Teilnehmergruppen und einzelnen Teilnehmern gefertigt und diese nach Auswahl des Veranstalters zur Veröffentlichung (z.B. Broschüren, Websites, Soziale Medien) verwendet und zu diesem Zwecke auch verarbeitet.

 

1. Verantwortlicher
Gesellschaft zur Förderung des Gastgewerbes in Baden-Württemberg mbH (künftig: DEHOGA Baden-Württemberg Servicegesellschaft mbH), vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kirchherr, Augustenstr. 6, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 61988-0, E-Mail: hgf@dehogabw.de

 

2. Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an unseren externen Datenschutz-beauftragten, Datenschutzbeauftragter Gesellschaft zur Förderung des Gastgewerbes in Baden-Württemberg mbH, c/o Schützle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gutbrodweg 6/3, 74074 Heilbronn, Telefon 07131 / 12 08 73 – 00, E-Mail: datenschutz@dehogabw.de

 

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Dokumentation der Durchführung des Gastrolabors, sowie Veröffentlichung ausgewählter Foto- und/oder Filmaufnahmen, die wir zur Berichterstattung in Publikationen und elektronischen Medien (z.B. Broschüren, Websites, Soziale Medien) veröffentlichen.

 

4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, da wir ein berechtigtes Interesse an einer öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung haben.

 

Es ist davon auszugehen, dass das Interesse des Veranstalters an der Erstellung und Verwendung der Foto- und Filmaufnahmen nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift, insbesondere das diese sich bewusst in den öffentlichen Raum der Veranstaltung begeben haben und zudem auf die Erstellung und Verwendung der Fotos per Einladung, außerdem durch Aushang im Standbereich hingewiesen wurden, sowie bei der Erstellung und Verwendung der Aufnahmen darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Sollten aus besonders zu berücksichtigenden Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person beeinträchtigt sein, werden wir durch geeignete Maßnahmen, soweit technisch möglich, die Verarbeitung unterlassen.

 

5. Empfänger personenbezogener Daten

Mitarbeiter des Veranstalters und der betreuenden Organisationen DEHOGA Beratung GmbH und DEHOGA Akademie, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Fotos notwendigerweise erhalten und verarbeiten, sowie externe Pressevertreter und eingeladene Gäste zur Berichterstattung über die Veranstaltung oder unter Beachtung des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).

6. Dauer der Datenspeicherung

Die erstellten Foto- und Filmaufnahmen werden nur solange gespeichert, wie es für den Zweck erforderlich ist und sofern ihrer Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

7. Rechte der betroffenen Person

Sollten Sie keine Einzelaufnahmen von sich wünschen, wenden Sie sich an den jeweiligen Fotografen oder Veranstalter (vgl. unten).

Außerdem stehen Ihnen ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, ein Berichtigungs-recht nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 16 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Übertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO zu.

Zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

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